© Beste Dinge GmbH – Riders Café
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Car & Bike Meeting Lübeck Markenoffenes Fahrzeug Treffen
19. Mai | 10:30 – 16:30
Was ist das Car & Bike Meeting Lübeck eigentlich?
Ein nicht kommerzielles Treffen von/für Auto- & Motorrad-Begeisterte!
Jeder ist willkommen, egal ob Neuwagen, Oldtimer, Hochglanz poliert, foliert oder heruntergekommen (Ratte), original oder komplett umgebaut!
Was uns ausmacht?
Wir sind eine Familie, aus ganz verschiedenen Ländern, mit unterschiedlichen Autos, Respekt untereinander und eine
Gemeinschaft, die aus einem Traum Realität werden ließ.
Und somit machen wir nun schon unser 13.Treffen!
Alle Einnahmen, die wir machen, werden einzig für die Treffen benutzt, kein Cent wird für private Zwecke verwendet.
Wir bedanken uns für jeden, der uns unterstützt, sehen das Treffen, wie viele unserer Besucher, als eine entspannte Atmosphäre unter Menschen, die alle eine Leidenschaft teilen und hoffen, dass es noch lange sowohl den Besuchern als auch uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern wird…
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Pfingstsonntag, 19.05.2024
10:30 -16:30 Uhr
Riders Cafe, Leinweberstraße 4, 23554 Lübeck
Autos 5€, Motorrad 2€ & Besucher frei
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Der Treffpunkt wird das Rider’s Café in Lübeck sein (Leinweberstraße 4, 23556 Lübeck)
Die Fahrzeuge werden zu den Pfiff Möbelhaus Parkplätzen sowie den Rasenflächen geleitet.
Die Motorräder können sich auf dem Riders Café Gelände sowie der Leinweberstraße einfinden.
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Regelwerk für das Car & Bike Meeting Lübeck:
§ 1 Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO)!
§ 2 Es wird gegenseitige Rücksicht genommen und keiner behindert, gestört oder belästigt!
§ 3 Der Veranstaltungsort wird nicht verunreinigt und mitgebrachter Müll wieder mitgenommen!
§ 4 Bewusst lautes Hochdrehen der Motoren, Verursachen von Knallgeräuschen mit dem Auspuff sowie Burnouts, Wheelies, Drifts usw. sind während der gesamten Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände untersagt!
§ 5 Den Anweisungen der Ordner, insbesondere zum Parken ist Folge zu leisten, sodass wir eine vernünftige Aufstellung der Fahrzeuge hinbekommen, ohne dass jemand zugeparkt o. ä. wird! Sollten keine Ordner in Sicht sein, wird sich vernünftig in einem angemessenen Abstand nebeneinander gestellt, ohne hierbei jemanden zu behindern (siehe § 2)!
§ 6 Jeder Fahrzeugführer ist für den Zustand seines Fahrzeuges und für alle eventuell hieraus resultierenden Konsequenzen selbst verantwortlich und haftbar!
§ 7 Sollte es zu Kontrollen durch die Polizei oder sonstige Behörden kommen, ist ein vernünftiger, freundlicher und höflicher Umgangston mit den Beamten zu pflegen und deren Anweisungen selbstverständlich umgehend Folge zu leisten!
§ 8 Fremde Fahrzeuge dürfen nicht ohne Erlaubnis der Fahrzeughalter/-führer berührt werden